Schulbetrieb ab dem 4. April 2022
Mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule, die am 1. April 2022 notverkündet werden, angepasst. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anschreiben vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Bitte beachten Sie:
Die Corona-Verordnung sieht ab dem 3. April 2022 bei Veranstaltungen keine Einschränkungen mehr vor. Dementsprechend ist bei Schulveranstaltungen nur noch zu beachten, dass in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ein Zutrittsverbot für nicht quarantänebefreite Personen gilt, die keinen negativen Testnachweis vorlegen. Daher ist für unsere Klassenpflegschaften (04.04. / 05.04.2023) - wie auf den Einladungen vermerkt - die Vorlage eines "3G- Nachweises" erforderlich.